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§ 4 Die Beiträge

(1) Es werden Mitgliedsbeiträge im Voraus für 12 Monate erhoben. Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr.
(2) Der jährliche Beitrag je Mitglied beträgt 20,00 €. Er kann von der Mitgliederversammlung für ein Geschäftsjahr neu festgesetzt werden. Der Beitrag ist ein Mindestbeitrag und darf überschritten werden. Rentner und Studenten sind von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.
(3) Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.